Als Kindergartenhelfer*innen unterstützen Sie die Kinder vor Ort unter Anleitung der Pädagogin / des Pädagogen.
Dabei sind Sie unter anderem auch für hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten, wie beispielsweise dem Zubereiten des Mittagessens, zuständig.
Durch die optimale Mischung aus theoretischem Input und praktischen Übungen vor Ort erwerben Sie Grundkenntnisse in Pädagogik, Didaktik und Psychologie. Im Zuge des verpflichtenden Praktikums lernen Sie mindestens eine Kinderbetreuungseinrichtung Ihrer Wahl näher kennen und bekommen die Möglichkeit wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln.
Inhaltlich werden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Pädagogik/Didaktik (48 UE)
- Erziehungsziele und -stile
- Diversität (Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion, Ethnie)
- Tagesablauf & Gestaltung der Randzeiten
- Kommunikation und Kooperation mit Eltern und Institutionen…
- Entwicklungspsychologie (24 UE)
- Einführung in die Entwicklungspsychologie
- Entwicklung in motorischer, psychosexueller, sprachlicher, kognitiver und psychischer Hinsicht in den jeweiligen Entwicklungsphasen…
- Kommunikation und Konfliktregelung (32 UE)
- Grundlagen der Kommunikation in Theorie und Praxis
- Kommunikation in schwierigen Situationen…
- Rechtliche Grundlagen (4 UE)
- Grundlegende Gesetze/Verordnungen zur Kinderbildung und -betreuung im Burgenland
- Rechte und Pflichten in der Berufsausübung
- Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung…
- Erste Hilfe – Kindernotfälle (16 UE)
- Erste Hilfe bei Kindern von 0 bis 16 Jahren
- Gesundheit und Ernährung (16 UE)
- Pflege & Hygiene
- Ernährung
- Bewegung im Betreuungsalltag…
Abschluss
Den Abschluss der Ausbildung bildet eine schriftliche Projektarbeit inklusive Fachgespräch mit Kurzpräsentation.
Der Abschluss der Ausbildung berechtigt Sie als Kindergartenhelfer*in tätig zu sein.
Anerkennung/gesetzliche Grundlage:
Die Ausbildung zur/zum Kindergartenhelfer*in baut auf der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. März 2018 über die facheinschlägige Ausbildung von Helferinnen und Helfern in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Burgenländische Helferinnen- und Helferausbildungs-Verordnung) [StF: LGB1. Nr. 20/2018] auf und ist somit landesgesetzlich geregelt.
Wenn Sie in einem anderen Bundesland als dem Burgenland beruflich tätig werden möchten, empfiehlt es sich gesetzliche Anforderungen vorab bei der jeweiligen Landesregierung abzuklären, damit die Ausbildung auch in Ihrem Bundesland Gültigkeit besitzt.