Pflege & Gesundheit

Pflegeassistenz

Kursdetails

Mit der Ausbildung zum Pflegeassistenten/zur Pflegeassistentin erlangen Sie im theoretischen und praktischen Unterricht umfassende Kompetenzen.
Sie werden für die Mitwirkung und Durchführung bei Pflegemaßnahmen, das Handeln in Notfällen und auch zur Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie befähigt.
Sie schließen mit einer kommissionellen Prüfung ab und erwerben mit dem staatlich anerkannten Zeugnis die Berufsberechtigung als Pflegeassistent*in.

Termine

Für aktuelle Termine bitte unter 0800 244 155 informieren
Kursnummer
3105
Verfügbarkeit:
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Für weitere Informationen und die Anmedlung, bitte an die zuständige Beratung wenden.

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12.09.2023BFI Mattersburg
Kursnummer
3174
Verfügbarkeit:
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Für weitere Informationen und die Anmeldung, bitte an die zuständige Beratung wenden.

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Hilfreiche Downloads & Links

Weitere Informationen

Wissenswertes

Als Pflegeassistent*in können Sie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der mobilen Pflege arbeiten. Ebenso haben Sie die Möglichkeit im Anschluss eine verkürzte Ausbildung von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz zu absolvieren.

Die Ausbildung wird vom AMS Burgenland finanziert und ist daher für die Teilnehmer*innen kostenfrei. Bitte informieren Sie sich über Ihre AMS-Beratung oder die Infohotline 0800 244155 über die nächsten Termine.

Karrieremöglichkeiten

Sie möchten einen abwechslungsreichen und sinnstiftenden Job haben?
Ihr zukünftiger Job soll ausgezeichnete Zukunftsperspektiven und eine gute Bezahlung haben?
Wir machen all das mit nur einem Jahr theoretischer und praktischer Ausbildung zur Pflegeassistenz möglich.

Was erwartet mich

Eine kompakte Berufsausbildung mit ausgezeichneten Jobchancen in einem wachsenden Berufsfeld. Ein motiviertes und kompetentes Referent*innen - und Betreuungsteam begleitet Sie durch die einzelnen Module der theoretischen und praktischen Ausbildung.

Voraussetzungen

Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschlussprüfung
  • erforderliche gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • positive Teilnahme am Aufnahmeverfahren

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