Lauf-, Bock- und Portalkranführer*in bis 300 kN - Säulendreh- und Wandschwenkkran (flurgesteuert)
Während der Ausbildung erlangen Sie das theoretische und praktische Wissen gemäß der Fachkenntnisnachweis-Verordnung:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Rechtsvorschriften
- Bauarten von Kranen
- Mechanik und Lastentransport
- Bauteile eines Kranes und die dazugehörige Elektrotechnik
- Wartung
- Verständigungszeichen - Kranführersignale
- Verhalten bei Unfällen
- Praktische Übungen
Theoretische Ausbildung in einem unserer Bildungshäuser. Die praktische Unterweisung findet in einem Betrieb in der Nähe der Ausbildungsstätte statt.
Nach positiver Absolvierung dieser Weiterbildung erhalten Sie den Kranfahrer*innenausweis und dokumentieren somit offiziell Ihr Können.
Personen, die mit dem Führen von flurgesteuerten Kranen beauftragt sind.
Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Zu Kursbeginn ist ein Passfoto mitzubringen.
Durch die Kranfüher*innenprüfung erwerben Sie eine Zusatzqualifikation, die Ihre Jobchancen im Bauwesen oder einem Produktionsbetrieb erheblich steigern.