Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen - Güterverkehr
Seit September 2009 müssen BerufskraftfahrerInnen im gewerblichen Güterkraftverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung mit folgenden Inhalten absolvieren:
- Modern Driving - Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Anwendungen der Vorschriften und wirtschaftliches Umfeld
- Fahrzeugtechnik richtig anwenden - Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
- Humanfaktoren
- Ladungssicherung
Wird die Weiterbildung nicht im vorgegebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht mehr möglich.
LenkerInnen von LKW´s, denen vor dem 10. September 2009 eine Berechtigung der Klasse C/C1 erteilt wurde.
Führerschein C/C1
Durch diese Zusatzqualifikation erhöhen Sie Ihre Jobchancen im Transportwesen.