Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen - Zusatzmodul Personenverkehr
- Anwendungen der Vorschriften und wirtschaftliches Umfeld
- Personenbeförderung und Ladungssicherung
Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt der Führerschein zwar gültig, die Berufsausbildung ist aber nicht mehr möglich.
BerufskraftfahrerInnen die bereits die gesamte Weiterbildung Güterverkehr (35 Stunden) besucht haben und auch den Eintrag D95 für die Personenbeförderung im Führerschein erhalten wollen.
- Gesamte Weiterbildung für Güterverkehr
- Führerschein D