Zielgruppe
Operative Führungskräfte von Organisationen, Kontraktoren bzw. Personalbereitstellern
Zertifizierte Kompetenz
Unter operativen Führungskräften werden beispielhaft NiederlassungsleiterInnen, BauleiterInnen, ProjektleiterInnen, MeisterInnen, TechnikerInnen und Poliere verstanden. Für die Ausübung ihrer Tätigkeiten müssen sie Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes in folgenden Themenbereichen verfügen:
- Gesetzliche Grundlagen zum Arbeiternehmer/innenschutz
- Unfallursachen und Folgerungen für die Sicherheitspolitik
- Methoden zur Forderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
- Gefährdungsbeurteilung
- Brand- und Katastrophenschutz, Notfallplanung und Erste Hilfe
- Besondere Gefahren: G1 Lärm, G2 Elektrische Arbeitsmittel und elektrische Anlagen, G3 Strahlenexposition,G4 Hoch- und tief gelegene Arbeitsplatze, Verkehrswege und Leitern
- Arbeitsstoffe und Abfälle
- Ergonomie
Prüfungsvoraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsausbildungsgesetz ODER eine ersatzweise Schulung im Ausmaß von 3 Tagen (24 UE) aus den relevanten Lehrzielen (A15)
Verlängerung
Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Die Aufrechterhaltung innerhalb der Gültigkeitsdauer ist dann als positiv bewertet, wenn keine begründeten Beschwerden, betreffend dem Geltungsbereich des Zertifikats, gegen die zertifizierte Person durch den Kontraktor oder durch Dritte in schriftlicher Form (Schreiben, E-Mail, Fax) eingebracht werden. Sobald Beschwerden vorliegen, ist die Zertifizierungsstelle dazu verpflichtet diese zu überprüfen. Erweisen sich diese als schwerwiegend, so muss das Zertifikat aberkannt werden.
Soll ein Zertifikat wieder verlängert werden (Rezertifizierung), muss neuerlich eine Prüfung abgelegt werden.